Folgender Vereinbarung zur Kursanmeldung stimme ich durch meine Anmeldung zu:
Rückbildungskurse:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134aSGB V. Da die Kursstunden bei einem fortlaufenden Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden.
Die Kosten für versäumte Kursstunden werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sollten Sie an einem Kurstermin nicht teilnehmen können, ist bei krankheitsbedingtem Fehlen ein ärztliches Attest vorzulegen. Wird kein entsprechender Nachweis vorgelegt, erlaube ich mir, für die versäumte Kursstunde 15,00 € privat in Rechnung zu stellen.
Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
Privatversicherte Teilnehmerinnen:
Bei privat versicherten Teilnehmerinnen wird die Kursgebühr unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an den einzelnen Kursterminen in voller Höhe von 228,00 € berechnet. Dies gilt auch bei entschuldigtem oder krankheitsbedingtem Fehlen.
Rückbildungsgymnastik:
Diese Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung ist per E-Mail oder Brief maximal bis zu 2 Wochen vor dem ersten Kurstermin kostenfrei möglich. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr fällig.
Privatversicherte: Die Kursteilnehmerin zahlt die Gebühren für den ganzen Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB). (Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.) Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Babymassagekurs:
Säuglingspflegekurs