Folgender Vereinbarung zur Kursanmeldung stimme ich durch meine Anmeldung zu:
Rückbildungskurse:
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134aSGB V. Da die Kursstunden bei einem fortlaufenden Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Kurseinheiten, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Kurseinheiten betragen: 12€ pro Einheit
Rückbildungsgymnastik:
Diese Anmeldung ist verbindlich. Eine Stornierung ist per E-Mail oder Brief maximal bis zu 1 Wochen vor dem ersten Kurstermin kostenfrei möglich. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr fällig.
Privatversicherte: Die Kursteilnehmerin zahlt die Gebühren für den ganzen Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistungserbringung. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§286 Abs.3 BGB). (Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebammen haben keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.) Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Babymassagekurs:
Säuglingspflegekurs